Braucht ein Zelt eine Bauabnahme?

Die Frage danach, ob ein Faltzelt eine Bauabnahme benötigt wird sehr häufig gestellt. Wer sich noch nicht mit dem Thema beschäfigt hat, dem mag sie befremdlich erscheinen.
Wer allerdings regelmäßig auf Messen und Verkaufsausstellungen ist, oder Events veranstaltet, der kennt die Frage und sicherlich auf die Antwort.

Es gibt Vorschriften für sogenante „fliegende“ Bauten. Darunter sind erstaunlich viele Begriffe zusammengefasst. Quasi alles, was für eine bestimmte Zeit auf- und dann wieder abgebaut wird. Also auch Karussells, Riesenräder, … sowie auch Festzelte.
Entscheidend ist, dass sie dazu bestimmt sind auf- und abgebaut zu werden.
Aber keine Sorege, Ihre Party oder Ihr Event ist wohl kaum in Gefahr, dass Sie den TÜV holen müssen, bevor die Gäste kommen. Oder das Ihr Partyzelt von einem Zeltbaumeister errichtet werden muss.

Die genauen Vorschriften sind Ländersache, in der Regel aber sind fliegende Bauten unter einer Grundfläche von 75m² genehmigungsfrei. Und da müssen Sie schon einige Partyzelte aneinander reihen, befor dies zum Tragen kommt.

Ein Faltpavillon, oder Eventzelt von 3x3m hat übrigens eine Grundfläche von 9m².
8 x 9m² = 72m². Sie könnten also theoretisch 8 Zelte aneinander reihen. Dann hätte diese Reihe von Eventzelten eine Länge von 24m.

Weitere Information finden Sie z.B. bei Wikipedia

Dann machen Sie mal.

 

Author: ChrAdmin

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